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„Sie haben das Recht auf alles“: Lukaschenko über die „Passivität“ des Verfassungsgerichts

Das Verfassungsgericht sollte, wenn es bestimmte Probleme in der

Gesetzgebung sieht, die seine Kompetenz betreffen, proaktiv handeln und

zuständige Behörden veranlassen, entsprechende verfassungsrechtliche

Verfahren einzuleiten.

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