„Sie haben das Recht auf alles“: Lukaschenko über die „Passivität“ des Verfassungsgerichts
Das Verfassungsgericht sollte, wenn es bestimmte Probleme in der
Gesetzgebung sieht, die seine Kompetenz betreffen, proaktiv handeln und
zuständige Behörden veranlassen, entsprechende verfassungsrechtliche
Verfahren einzuleiten.