„Sie haben das Recht auf alles“: Lukaschenko über die „Passivität“ des Verfassungsgerichts
Das Verfassungsgericht sollte, wenn es bestimmte Probleme in der Gesetzgebung sieht, die seine Kompetenz betreffen, proaktiv handeln und zuständige Behörden veranlassen, entsprechende verfassungsrechtliche Verfahren einzuleiten.