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Welche Fachgruppen Cannabisprodukte ohne Kassengenehmigung verordnen dürfen (aerzteblatt.de)

Berlin – Ärzte mit einer von 16 Facharzt- sowie Schwerpunktbezeichnungen oder einer von fünf Zusatzbe­zeichnungen dürfen künftig Cannabisprodukte verordnen, ohne dass die entsprechende Krankenkasse die Verordnung für ihren Patienten genehmigen muss.

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