Compact-Verbot: Die Begründung des Innenministeriums
Jetzt ist die knapp 80-seitige Verbotsverfügung des Bundesinnenministeriums gegen das rechtsextreme „Compact“-Magazin bekannt. Darin listet das Ministerium zahlreiche Belege für die Verfassungsfeindlichkeit von „Compact“ auf und zeigt auch, wie nah das Magazin an der Neonazi-Partei NPD war. Ein „Compact“-Unterstützer soll darüber gesprochen haben, Robert Habeck erschießen zu wollen.