Jérôme Boateng wegen Körperverletzung schuldig gesprochen
Das Landgericht München I hat Jérôme Boateng wegen Körperverletzung seiner Ex-Freundin nur verwarnt. Eine Geldstrafe in Höhe von 200.000 Euro muss er nur zahlen, wenn er sich erneut etwas zuschulden kommen lässt.