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Kriminalität: Strafe für Chef, der Angestellten zu wenig gezahlt hat (Stern)

Mehr als 300.000 Euro muss der Geschäftsführer eines Fahrzeughandels zahlen, der Beschäftigen weniger Geld gegeben hat als gesetzlich erlaubt. Der Arbeitgeber im Kreis Steinburg habe den Mindestlohn unterschritten und Sozialversicherungsbeiträge

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