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"Hochverrat": Elsässer lässt Anzeige gegen Faeser erstatten

Das Verteidigerteam des Compact-Chefredakteurs Jürgen Elsässer und seiner Frau Stephanie Elsässer hat beim Generalbundesanwalt Strafanzeige wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses und weiterer Delikte gegen unbekannt erstattet. Auch von "Hochverrat" ist die Rede. Die Anzeige richte sich insbesondere gegen die Bundesinnenministerin Nancy Faeser sowie den Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, und deren nähere Umgebung, heißt es in der am Freitag vom "Anwälteteam Pressefreiheit" veröffentlichten Presseerklärung.

Demnach wurde die Strafanzeige im Auftrag des Teams von Rechtsanwalt Dirk Schmitz verfasst. Konkret bezieht sich die Anzeige auf die mutmaßliche Weitergabe von Informationen im Vorfeld der Polizei-Razzia in den Räumen der Compact-Redaktion und in den Privatwohnungen von Compact-Mitarbeitern an die Presse. Medienberichte hätten bestätigt, dass Journalisten vor der Razzia detaillierte Informationen über die Durchsuchung erhalten hätten. In der Pressemitteilung heißt es dazu:

"Unsere Mandanten wurden durch mehrere Medienberichte darauf aufmerksam gemacht, dass Journalisten im Vorfeld der am 16. Juli 2024 durchgeführten Razzia beim Compact-Magazin detaillierte Informationen über die geplante Durchsuchung erhielten."

Dies gehe unter anderem aus Beitragen der FAZ und des  MDR hervor. Darin sei belegt worden, dass Medienvertreter an allen Durchsuchungsorten zeitgleich anwesend waren. Dies sei nur möglich, so das Anwälteteam, wenn vertrauliche Informationen gezielt aus Behördenkreisen an die Presse weitergegeben worden seien. Eine derartige Informationsweitergabe von Behördenmitarbeitern an Medien stelle allerdings einen klaren Verstoß gegen § 353b StGB (Verletzung des Dienstgeheimnisses) dar. Deshalb fordert die Verteidigung des Ehepaars Elsässer eine gründliche Ermittlung dieses mutmaßlichen Geheimnisverrats. Die Anwälte schreiben dazu:

"Wir fordern eine umfassende und gründliche Ermittlung durch den Generalbundesanwalt, um die Verantwortlichen für diesen Geheimnisverrat zu identifizieren und zur Rechenschaft zu ziehen."

Man gehe von einer "systematischen und koordinierten Informationsweitergabe an die Medien" aus. Schließlich habe die Razzia an mehreren Durchsuchungsorten und über verschiedene Bundesländer hinweg gleichzeitig stattgefunden. Dies lege nahe, dass nicht nur ein einzelner Beamter für den mutmaßlichen Geheimnisverrat infrage komme, sondern dass es sich um eine koordinierte Aktion aus dem direkten Umfeld der Bundesministerin oder des Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz handele.

In dem Zusammenhang erklärte bereits ein Sprecher des Bundesinnenministeriums, er versichere, dass die Razzia-Informationen im Vorfeld nicht aus dem Ministerium weitergegeben worden seien. Der BMI-Sprecher habe die Verantwortung für das Informationsleck seitens des BMI mit der Begründung von sich gewiesen, dass sich eine Vielzahl von Landes- und Bundesbehörden an der Razzia beteiligten.

Diese Aussage ist für das "Anwälteteam Pressefreiheit" nicht plausibel: "Diese pauschale Erklärung erscheint uns jedoch unglaubwürdig und unzureichend, um den Verdacht des systematischen Informationslecks zu entkräften." Im Auftrag der Mandanten forderten die Anwälte klare Antworten und transparente Ermittlungen in Bezug auf die Verstöße gegen das Dienstgeheimnis. Nach entsprechender früherer Rechtsprechung müsse ein Verstoß gegen das Dienstgeheimnis nicht nur strafrechtlich verfolgt werden, sondern auch disziplinarrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Das "Anwälteteam Pressefreiheit" sei fest entschlossen, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen und die Rechtsstaatlichkeit zu wahren.

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