Kfz-Steuer: Forderung bei unklarer Erbfolge – das gilt laut neuem Urteil
Ein Erbstreit warf die Frage auf, ob das Hauptzollamt schon vor geklärter Erbfolge Bescheide verschicken darf. So hat das Gericht in Münster entschieden. Solange die Erbfolge nach dem Tod einer Autobesitzerin nicht geklärt ist, darf das Hauptzollamt die fällige Kfz-Steuer bei möglichen Erben nicht einziehen. Darauf weist das Finanzgericht Münster nach heute veröffentlichen Beschlüssen hin. Erbfolge muss zuerst geklärt werden Bei dem Erbstreit ist 2022 die Großmutter verstorbenen. Sie besaß mehrere Autos. Weil neben zwei Enkelinnen auch ein Sohn der Frau Ansprüche als Erbe gestellt hatten, setzte das Amtsgericht einen Nachlasspfleger zur Klärung ein. Das Hauptzollamt aber forderte die Enkelinnen auf, die bereits vor dem Tod der Großmutter festgesetzte Kraftfahrzeugsteuer für Zeiträume nach deren Ableben zu bezahlen. Die Enkelinnen stellten Anträge auf Aussetzung der Zahlung. Die lehnte das Hauptzollamt ab. Zu Unrecht, wie das Finanzgericht entschied. Begründung: Es bestehen ernste Zweifel an der Rechtmäßigkeit. Die Erbfolge sei ungeklärt. Ob die Frauen Alleinerben seien, sei noch offen. Die Ansprüche des Hauptzollamtes müssen laut Finanzgericht an den Nachlasspfleger gerichtet werden.