Regeln beachten: Ab wann sind Sie ein Langzeitparker?
Manches Auto parkt ewig unbewegt am Straßenrand. Doch was sagt das Gesetz zum Langzeitparken im öffentlichen Raum? Was ist erlaubt, wann drohen Strafen? Kurz zusammengefasst: Langzeitparken ist grundsätzlich erlaubt, sofern keine Regelungen dagegen sprechen. Monatelanges Parken ohne Bewegung kann als Sondernutzung gelten. Gültige Zulassung und HU-Plakette sind für ordnungsgemäßes Parken nötig. Mancher Autofahrer ist einfach länger im Urlaub. Andere stellen ihr nicht kaputtes Auto einfach am Straßenrand ab. Was sagt das Gesetz zum Langzeitparken im öffentlichen Raum? Diese Regeln gelten. Grundsätzlich erlaubt: zeitlich unbegrenztes Parken Die gute Nachricht vorweg: Das Parken im öffentlichen Raum ist in den meisten Fällen zeitlich unbegrenzt erlaubt, sofern vor Ort keine besonderen Regelungen oder Einschränkungen gelten. Das heißt: Jeder darf sein Fahrzeug auf einem regulären Parkplatz abstellen und dort auch unbefristet stehen lassen. Denn in der Theorie gibt es kein Dauerparken. Ausnahmen und juristische Fallstricke Die Praxis sieht allerdings anders aus. Es gibt einige Ausnahmen und Rechtsprechungen, die den Umgang mit Dauerparkern regeln. Vor allem während der Urlaubszeit kann es dadurch zu überraschenden Problemen kommen. Langzeitparken im Urlaub: Auch während der Abwesenheit kann ein vorübergehendes Halteverbot verhängt werden. Laut Bundesverwaltungsgericht beträgt dann die Frist bis zum Abschleppen drei volle Tage. Aber auch ohne nachträgliches Park- oder Halteverbot kann Dauerparken zum Problem werden. Denn monatelanges Parken an derselben Stelle gilt als Sondernutzung und erfordert eine Genehmigung. Diese ist oft schwer zu bekommen. Für Anhänger (z.B. Wohnwagen) ist die Straßenverkehrsordnung (StVO) sehr genau: Sofern sie nicht mit einem Zugfahrzeug verbunden sind, dürfen sie nicht länger als zwei Wochen auf demselben Parkplatz abgestellt werden. Richtig parken: Vorschriften beachten Darüber hinaus müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit ein Fahrzeug im öffentlichen Raum als ordnungsgemäß abgestellt gilt: Es benötigt eine gültige Zulassung und HU-Plakette. Vom Auto darf keine Gefahr ausgehen (etwa durch austretende Flüssigkeiten wie Benzin oder Öl). Das Auto muss immer fahrbereit sein (gilt z.B. nicht bei Beschädigung oder Reifenpanne). Besondere Strafen fürs Dauerparken gibt es allerdings nicht. Wenn keine weiteren Verstöße hinzukommen, dürfte das Bußgeld maximal 40 Euro betragen.