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Gericht verneint Schutzstatus für Syrer

 Ein Migrant aus Syrien trägt Bettwäsche über das Gelände der Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber (ZABH) des Landes Brandenburg. (Archivfoto vom 18. Juni 2024) | dpa

Subsidiären Schutz können Menschen in Deutschland beantragen, wenn ihr Leben in ihrem Heimatland bedroht ist. Nach Auffassung eines Gerichts ist das in Syrien nicht mehr der Fall. Das Urteil könnte weitreichende Folgen haben.[mehr]

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