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Entwarnung beim Wahlrecht: Gutachten des Landtags sieht keinen unmittelbaren Handlungsbedarf wegen Parlamentsgröße

Entwarnung beim Wahlrecht: Gutachten des Landtags sieht keinen unmittelbaren Handlungsbedarf wegen Parlamentsgröße

Ausgleichsmandate lassen Parlamente wachsen. Der Brandenburger Landtag ist deshalb auf 110 Mandate gedeckelt. Ein Gutachten sieht keinen Bedarf, das Wahlgesetz dahingehend zu ändern.

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