Entwarnung beim Wahlrecht: Gutachten des Landtags sieht keinen unmittelbaren Handlungsbedarf wegen Parlamentsgröße
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Ausgleichsmandate lassen Parlamente wachsen. Der Brandenburger Landtag ist deshalb auf 110 Mandate gedeckelt. Ein Gutachten sieht keinen Bedarf, das Wahlgesetz dahingehend zu ändern.