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Gericht: Bezahlkarte zu starr (RTL)

Das Sozialgericht Hamburg hat entschieden, dass starre Bargeldobergrenzen auf der Bezahlkarte für Geflüchtete nicht geeignet sind, um den Mehrbedarf beispielsweise von Schwangeren oder Familien mit Kindern zu decken. Die für die Karte zuständige

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