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Falsches Licht am Auto: So teuer wird's

Unsere Autos haben etwa ein Dutzend verschiedene Lichter. Aber was unterscheidet Standlicht und Parklicht? Und welche Strafe droht, wenn Sie mit der falschen Beleuchtung fahren?

Ein rundes Dutzend verschiedener Lichter finden sich an modernen Autos. Aber was genau unterscheidet das Standlicht vom Parklicht? Und welche Strafe droht, wenn Sie mit der falschen Beleuchtung unterwegs sind? Kurz zusammengefasst: Tagfahrlicht erhöht Sichtbarkeit für andere ohne Straßenausleuchtung. Abblendlicht dient Sicht und Fahrbahnausleuchtung bei schlechter Sicht. Falsche oder defekte Beleuchtung kann zu Bußgeldern führen. Sehen und gesehen werden: Nicht nur auf Instagram oder roten Teppichen ist es überlebenswichtig. Sondern – und ganz besonders – auch im Straßenverkehr . Dafür sind an unseren Autos eine ganze Reihe von Lichtern angebracht. Aber wann genau ist das Standlicht die richtige Wahl und wann das Parklicht? Und welche Folgen hat es, wenn Sie mit dem falschen Licht fahren? Der große Überblick verrät es. Tagfahrlicht Das Tagfahrlicht dient nicht dazu, die Straße auszuleuchten. Sondern es soll allein die eigene Sichtbarkeit für Entgegenkommende erhöhen. Deshalb ist es nicht auf die Fahrbahn ausgerichtet, sondern es leuchtet geradeaus – und nur vorne. Da es verhältnismäßig schwach strahlt, blendet es dennoch keine anderen Verkehrsteilnehmer. Abblendlicht Wenn die Sichtverhältnisse es erfordern (also bei Dämmerung oder Dunkelheit), wird das Abblendlicht eingeschaltet. Das gilt aber auch, wenn tagsüber etwa Regen die Sicht einschränkt. Das Abblendlicht hat zwei Funktionen: Es dient der eigenen Sichtbarkeit und leuchtet die Fahrbahn aus. Die ausgeleuchtete Fläche ist aber deutlich kleiner als beim Fernlicht, um den Gegenverkehr nicht zu blenden. Aus diesem Grund leuchtet es übrigens meist asymmetrisch (rechts stärker als links). Außerdem macht es dadurch den Fahrbahnrand besser sichtbar, sodass Fußgänger oder Tiere früher erkannt werden können. Fernlicht Das Fernlicht ist deutlich stärker als das Abblendlicht. Es soll zum einen die Straße und Verkehrsschilder besser erkennbar machen. Andererseits dient es auch als Signalgeber. Weil es sehr weit und hell strahlt, dürfen Sie es nur benutzen, wenn Sie dabei Vorausfahrende und den Gegenverkehr nicht blenden. Wer das Fernlicht ohne Grund einschaltet, riskiert ein Bußgeld von zehn Euro (bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer: 15 Euro). Bei Nebel oder Schnee sollten Sie das Fernlicht nicht einschalten – Sie würden sich selbst blenden. Warnblinklicht Den Warnblinker müssen Sie sofort einschalten, wenn Ihr Auto liegen geblieben ist und von anderen Verkehrsteilnehmern nicht rechtzeitig als stehendes Hindernis erkannt werden kann. Wenn ein Auto von einem anderen abgeschleppt wird, müssen sogar beide Fahrer das Warnblinklicht einschalten. Darüber hinaus darf das Warnblinklicht nur benutzt werden, wenn andere durch das eigene Fahrzeug gefährdet werden oder vor Gefahren gewarnt werden sollen. Das gilt etwa beim Auffahren auf ein Stauende oder wenn es auf der Autobahn besonders langsam vorangeht. Der Missbrauch des Warnblinkers kann Ihnen ein Bußgeld in Höhe von fünf Euro einbringen. Nebelscheinwerfer Nur wenn die Sicht wirklich schlecht ist (etwa wegen Regen, Nebel oder dichtem Schneefall), dürfen Sie die Nebelscheinwerfer einschalten – und nur zusammen mit dem Stand- oder Abblendlicht. Diese Scheinwerfer strahlen ihr Licht flach über der Straße aus. Das hat zwei Vorteile: Erstens ist dort weniger Nebel als weiter oben. Und zweitens wird dadurch der Nebel weniger stark angestrahlt, der sich direkt vor den Augen des Fahrers befindet. Wer trotz Notwendigkeit ohne Nebellicht fährt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 90 Euro plus einen Punkt in Flensburg . Bei besserer Sicht müssen Sie die Nebelscheinwerfer sofort wieder ausschalten (Bußgeld: 20 Euro). Nebelschlussleuchte Auch für die Nebelschlussleuchte gelten strenge Regeln: Sie darf wirklich nur bei dichtem Nebel genutzt werden. Und zwar erst dann, wenn die Sichtweite unter 50 Metern (der Abstand zwischen zwei Leitpfosten) liegt. Sonst droht ein Bußgeld (bis zu 35 Euro). Diese Regel gilt innerorts genauso wie außerorts. Und noch etwas: Wenn die rote Nebelschlussleuchte brennt, dürfen Sie höchstens mit Tempo 50 fahren. Bremsleuchte An jedem Auto und auch an jedem Anhänger sind hinten zwei Bremsleuchten vorgeschrieben. Sie leuchten rot auf, sobald der Fahrer auf die Bremse tritt, und warnen die Fahrer der folgenden Autos. Rückfahrscheinwerfer Der weiß leuchtende Rückfahrscheinwerfer zeigt an, dass ein Auto rückwärts fährt oder damit beginnt. Er wird automatisch aktiviert, sobald Sie den Rückwärtsgang einlegen. Bestimmte Fahrzeuge wie Motorräder benötigen keinen Rückfahrscheinwerfer. Blinker Seine offizielle Bezeichnung beschreibt perfekt die Aufgabe des Blinkers: Fahrtrichtungsanzeiger. Wer also seine Fahrtrichtung ändert, muss vorher den Blinker einschalten. Dann leuchten vorn und hinten entsprechend der neuen Fahrtrichtung die gelben Lichter auf. Standlicht Das Standlicht (auch Begrenzungslicht genannt) soll haltende Autos besser sichtbar machen. Es leuchtet an der Front und am Heck des Autos. Schalten Sie es zum Parken oder Halten außerhalb geschlossener Ortschaften ein, wenn es keine Straßenbeleuchtung gibt. Innerhalb geschlossener Ortschaften genügt das Parklicht. Parklicht Innerorts sollte bei schlechter Sicht aufs parkende Auto das Parklicht eingeschaltet werden. Es ist dasselbe Licht wie beim Standlicht – allerdings leuchtet es nur auf der Seite des Autos, die dem Verkehr zugewandt ist. Umrissleuchte Große Fahrzeuge ab einer Breite von 2,10 Metern brauchen Umrissleuchten an ihren äußersten Punkten (vorne weiß, hinten rot). Sie sollen dem übrigen Verkehr rechtzeitig die Ausmaße des Lkw, Busses oder Wohnmobils anzeigen. Bei einer Breite zwischen 1,80 und 2,10 Metern sind Umrissleuchten erlaubt, aber nicht vorgeschrieben. An schmaleren Fahrzeugen sind sie verboten. Falsche Beleuchtung: Diese Bußgelder drohen Fehler Bußgeld Punkte Beleuchtung nicht vorschriftsmäßig benutzt 20 mit Gefährdung 25 mit Sachbeschädigung 35 Nur mit Standlicht oder auf einer Straße mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung mit Fernlicht gefahren 10 mit Gefährdung 15 mit Sachbeschädigung 35 Kein Abblendlicht am Tage trotz Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall, Regen innerorts 25 Kein Abblendlicht am Tage trotz Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall, Regen außerorts 60 1 Ohne Abblendlicht im Tunnel fahren 10 Haltendes Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig beleuchtet 20 mit Sachbeschädigung 35 Blinker nicht wie vorgeschrieben benutzt 10 Missbrauch der Warnblinkanlage 5 Missbrauch von Hupe und Lichthupe 5 mit Belästigung 10 ( Quelle: bussgeld-info.de ) Bußgeld nicht nur bei falschem Licht Nicht nur für das falsche Licht kann es eine Geldbuße geben: Wer mit einer defekten oder verschmutzten Beleuchtung fährt, muss ebenfalls mit einem Bußgeld (20 Euro) rechnen.

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