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Corona-Infektion im Supermarkt ein Arbeitsunfall?

Eine Berliner Verkäuferin hat nach einer Corona-Erkrankung erfolglos vor Gericht darum gekämpft, dass diese als Arbeitsunfall anerkannt wird.

Es fehle der erforderliche Beweis dafür, dass die Übertragung mit dem Covid-19-Virus tatsächlich im Supermarkt erfolgt sei, hieß es vom Landessozialgericht Berlin-Brandenburg zur Begründung. (Az. L 3 U 114/23)

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