Ladenschließungen während der Corona-Pandemie: So lautet das Urteil!
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In der Corona-Frühphase durften Läden mit mehr als 800 Quadratmeter Fläche nicht öffnen. Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Größenbegrenzung nun bestätigt.
In der Corona-Frühphase durften Läden mit mehr als 800 Quadratmeter Fläche nicht öffnen. Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Größenbegrenzung nun bestätigt.