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Rasenmähen in NRW: Ruhezeiten sind gesetzlich geregelt

WAZ.de 
Rasenmähen in NRW: Ruhezeiten sind gesetzlich geregelt

Lautstärken und lärmfreie Zeiten sind gesetzlich geregelt. Ist die Musik zu laut oder mäht man zu spät den Rasen, drohen Bußgelder.

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