Rasenmähen in NRW: Ruhezeiten sind gesetzlich geregelt
Lautstärken und lärmfreie Zeiten sind gesetzlich geregelt. Ist die Musik zu laut oder mäht man zu spät den Rasen, drohen Bußgelder.
Lautstärken und lärmfreie Zeiten sind gesetzlich geregelt. Ist die Musik zu laut oder mäht man zu spät den Rasen, drohen Bußgelder.