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AK: Recht auf Nichterreichbarkeit gesetzlich regeln (Salzburger Nachrichten)

Angesichts der Ferien hat die Arbeiterkammer (AK) Kärnten daran erinnert, dass Arbeitgeber im Urlaub keine Bereitschaft oder Arbeit anordnen dürfen. "Alle Beschäftigten haben ein Recht auf Erholung. Auch ein Diensthandy verpflichtet nicht dazu, die

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