Pressefreiheit und Staatsschutz: Durfte „Compact“ belauscht werden?
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Das wegen Rechtsextremismus verbotene Magazin klagt – auch gegen das Vorgehen der Sicherheitsbehörden. Und outet dabei seine eigenen Mitarbeiter.
Das wegen Rechtsextremismus verbotene Magazin klagt – auch gegen das Vorgehen der Sicherheitsbehörden. Und outet dabei seine eigenen Mitarbeiter.