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Beobachtung durch Verfassungsschutz: AfD legt Beschwerde gegen Urteil ein

Preview Die AfD hat gegen das Urteil des OVG Münster, das ihre Beobachtung durch den Verfassungsschutz absegnete, Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingelegt. Das berichtet die ARD am Montag unter Berufung auf eine Gerichtssprecherin.

Die AfD hat gegen Urteile des westfälischen Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (OVG) Rechtsmittel eingelegt und geht damit weiter gegen ihre Beobachtung durch den Verfassungsschutz vor. Da das OVG in einem Anfang Mai erlassenen Urteil die Revision nicht zugelassen hatte, geht die Partei mittels Beschwerde gegen die Nichtzulassung vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig vor.  

Einer Gerichtssprecherin zufolge, die von der ARD zitiert wird, hat die AfD auch Beschwerde in zwei weiteren Verfahren eingelegt. Darin ging es um die Einstufung der Jugendorganisation der Partei Junge Alternative (JA) und des inzwischen offiziell aufgelösten sogenannten "Flügels" als Verdachtsfälle. Die Beschwerde sei bereits am 4. Juli eingegangen.

Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster hatte am 13. Mai des laufenden Jahres entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD rechtmäßig als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft hat, und die dagegen gerichteten Klagen der Partei abgewiesen beziehungsweise die gleichlautenden Urteile der Vorinstanzen bestätigt. Die AfD hatte sich dagegen gewehrt, dass der Verfassungsschutz die gesamte Partei, den mittlerweile aufgelösten AfD-"Flügel" und die Jugendorganisation Junge Alternative als extremistischen Verdachtsfall führt.

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