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Schlappe für die Ampel: Karlsruhe erklärt neues Wahlrecht für teilweise verfassungswidrig

Die Ampel scheitert mit ihrem neuen Wahlrecht in Teilen in Karlsruhe. Die Richter erklären die Streichung der Grundmandatsklausel in ihrer aktuellen Form für verfassungswidrig. Weitere Aspekte der Reform bleiben aber in Kraft.

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