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Bundesverfassungsgericht: Bundesverfassungsgericht kippt das neue Wahlrecht in Teilen

Am Vormittag verkündet Karlsruhe sein Urteil zur Wahlrechtsreform der Ampel. Etwa zwölf Stunden vorher kursierte die komplette Entscheidung kurzzeitig im Internet: Die Fünf-Prozent-Klausel ohne Ausnahmen ist verfassungswidrig. Von K. Schwartz und F. Bräutigam.

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