Verfassungsgericht Urteil geleakt: Ampel-Wahlrecht wird in Teilen gekippt
Eigentlich sollte die Entscheidung erst am Dienstag öffentlich werden. Doch durch einen Leak ist schon jetzt bekannt: Das Verfassungsgericht will das neue Wahlrecht der Ampel in Teilen kippen. Das schriftliche Urteil liegt t-online vor. Seit Monaten warten die Ampel-Koalition und die Opposition auf eine Entscheidung zum neuen Bundeswahlgesetz. Nun wurde das Urteil einige Stunden zu früh auf der Webseite des Verfassungsgerichts geleakt. Laut dem veröffentlichten Dokument, das t-online vorliegt, ist das neue Wahlrecht der Ampel in Teilen verfassungswidrig. Der Grund: die gestrichene Grundmandatsklausel. Demnach zieht eine Partei auch dann in den Bundestag ein, wenn sie zwar an der bundesweiten Fünfprozenthürde gescheitert ist, aber zumindest drei Direktmandate gewonnen hat. Diese Ausnahme wollte die Ampel aufheben. So könnte etwa die CSU , die bei der vergangenen Bundestagswahl nur knapp über fünf Prozent der Zweitstimmen gekommen war, bei der nächsten oder einer der kommenden Wahlen ganz aus dem Bundestag fallen. Die Union hatte vor allem deshalb Klage gegen das Gesetz eingereicht – und in diesem Fall nun Recht bekommen. Die Verfassungsrichterinnen und -richter erklären in dem schriftlichen Urteil eine Fünfprozenthürde ohne Grundmandatsklausel für unvereinbar mit dem Grundgesetz. Bei der nächsten Wahl soll die Grundmandatsklausel deshalb weiter gelten. Ursprünglich sollte die Entscheidung erst am Dienstagmorgen um zehn Uhr in Karlsruhe verkündet werden. Doch für wenige Minuten wurde das Urteil bereits am späten Montagabend online gestellt. Ein Versehen? Zumindest dürfte es anders geplant gewesen sein. Denn kurze Zeit später ist das Dokument von der Seite verschwunden.