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Wahlrecht: Verfassungsgericht bedauert vorzeitige Urteil-Veröffentlichung

Bereits am Montag war das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Wahlreform online abrufbar – einen Tag vor Verkündung. Noch hat das Gericht keine Erklärung. Das Bundesverfassungsgericht hat noch keine Erklärung dafür, wieso das Urteil zur jüngsten Wahlrechtsreform am Montagabend zeitweise im Internet stand. "Das Gericht ist gerade dabei zu prüfen, wie es dazu kommen konnte", sagte die Vorsitzende Richterin des Zweiten Senats und Vizepräsidentin des höchsten deutschen Gerichts, Doris König, in Karlsruhe. "Wir bedauern, dass es eventuell aufgrund eines technischen Fehlers möglich war, das Urteil bereits seit gestern im Internet abzurufen." Mehr zu der Panne lesen Sie hier. Ampel-Reform teils verfassungswidrig Zuvor hatte sie schon die grundsätzlichen Entscheidungen des Gerichts stichpunktartig verkündet. Der Senat hält die Reform des Bundestagswahlrechts durch die Ampel-Koalition in Teilen für verfassungswidrig. Nach der Äußerung zur Vorab-Veröffentlichung des Urteils fuhr König mit dem Einführungsstatement fort. "Weil die, die das Urteil noch nicht gelesen haben, wahrscheinlich aus dem Tenor alleine nicht wirklich schlau geworden sind." Konkret entschieden die Richterinnen und Richter, dass die gestrichene Grundmandatsklausel bis auf weiteres wieder eingeführt werden muss. Mehr zum Urteil lesen Sie hier. Sie ermöglicht es auch Parteien, die bundesweit unter der Fünf-Prozent-Hürde blieben, gemäß ihrem Zweistimmenanteil in den Bundestag einzuziehen. Voraussetzung ist, dass sie mindestens drei Direktmandate erzielen.

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