![](https://bilder3.n-tv.de/img/incoming/crop25125342/1828679338-cImg_4_3-w250/Gregor-Gysi-auert-sich-zum-Wahlrechtsreform-Urteil-.jpg)
Die Abschaffung der Grundmandatsklausel ist verfassungswidrig, so die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Sollte der Gesetzgeber keine Lösung finden, gilt die Dreimandatsregelung weiter. Linken-Urgestein Gregor Gysi wäre jedoch ein anderer Weg lieber.