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Bundesverfassungsgericht: Karlsruhe prüft Ampel-Wahlrecht: nur teils verfassungswidrig

Bundesverfassungsgericht: Karlsruhe prüft Ampel-Wahlrecht: nur teils verfassungswidrig

Um die Aufblähung des Bundestags zu bremsen, reformierte die Ampel 2023 das Wahlrecht. Der Kern der Reform ist verfassungskonform, Teile sind verfassungswidrig. Beide Seiten sehen sich als Gewinner.

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