Bundesverfassungsgericht: Karlsruhe prüft Ampel-Wahlrecht: nur teils verfassungswidrig
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Um die Aufblähung des Bundestags zu bremsen, reformierte die Ampel 2023 das Wahlrecht. Der Kern der Reform ist verfassungskonform, Teile sind verfassungswidrig. Beide Seiten sehen sich als Gewinner.