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Gehalt und Sonderzahlungen nicht bezahlt: AK erkämpfte für Lehrling 5.130 Euro

VÖCKLABRUCK. Einem Lehrling bezahlte eine Firma drei Monate kein oder zu wenig Gehalt, das gleiche galt für Sonderzahlungen. Nach Beendigung der Lehre wandte er sich an die Arbeiterkammer - mit Erfolg.

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