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Freie Wahl des Geschlechts: Was ändert sich durch das Selbstbestimmungsgesetz?

Beim Standesamt den Geschlechtseintrag und den Namen ändern: Das wird in Deutschland ab November möglich. Doch schon jetzt kann man die Änderung beim Standesamt anmelden. Wie die gesetzliche Neuregelung genau funktioniert – und welche Befürchtungen Kritiker immer noch anmelden.

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