Selbstbestimmungsgesetz: Was ändert sich dadurch?
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Beim Standesamt den Geschlechtseintrag und den Namen ändern: Das wird in Deutschland ab November möglich. Doch schon jetzt kann man die Änderung beim Standesamt anmelden. Wie die gesetzliche Neuregelung genau funktioniert – und welche Befürchtungen Kritiker immer noch anmelden.