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Wahr oder nicht wahr? Was sich in Deutschland im August ändert

Eine Glosse von Tom J. Wellbrock

Starten wir direkt durch mit der Jugend, dem Schatz eines jeden Landes:

  • Seit dem 1. August 2024 haben alle jungen Menschen das Recht auf einen außerbetrieblichen Ausbildungsplatz. Sie müssen lediglich in einer Gegend wohnen, in der es kaum Ausbildungsplätze gibt. Die Bundesagentur für Arbeit entscheidet, welche Regionen das sind. Die betroffenen jungen Menschen werden unter dem Begriff "marktbenachteiligte Jugendliche" geführt.

Kommen wir zu unserer queeren Gemeinschaft, für die es gute Neuigkeiten gibt:

  • Bekanntermaßen können transgeschlechtliche, nicht-binäre und intergeschlechtliche Menschen Name und Geschlecht beim Standesamt ändern lassen. Dies geht ohne lästige Atteste oder Gutachten. Das Selbstbestimmungsgesetz, das im November in Kraft tritt, wird jedoch mit Beginn des Augusts um einen Punkt erweitert: So können Männer sich als Frauen identifizieren und dies in ihrem Pass eintragen lassen. Trotz des neuen Geschlechts können sie aber einen männlichen Namen wählen (gilt umgekehrt für Frauen auch). Das Ziel dahinter ist noch mehr Vielfalt und Freiheit.

Es gibt auch eine wichtige Änderung für Hausbesitzer:

  • Ab 1. August gilt die "Regenrinnenabflusssteuer". Was sperrig klingt, ist eigentlich ganz einfach. Hausbesitzer, die unter ihrer Regenrinne eine Regentonne aufstellen, sind von dieser Steuer nicht betroffen. Wer dagegen auf die Tonne verzichtet, muss künftig eine Steuer entrichten, deren Höhe sich nach der durchschnittlichen Niederschlagsmenge des jeweiligen Monats in seiner Region richtet.

Neues gibt es auch bei der Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen. Sie sinkt ein wenig, aber insgesamt ist alles im grünen Bereich. Die Bürger müssen sich nur ein paar Kleinigkeiten merken:

  • Bürger mit einer Überschusseinspeisung und einer Anlagenleistung von bis zu 10 kWp erhalten 8,11 Cent/kWh, für Anlagen mit einer Leistung von bis zu 40 kWp beträgt sie 7,03 Cent/kWh und für Anlagen bis 100 kWp 5,74 Cent/kWh. Nachdem die Einspeisevergütung im Februar bereits gesunken war, ist jetzt die nächste Runde dran. Das Gute für Verbraucher: Es zeichnet sich eine gewisse Kontinuität ab.

Besitzer von E-Autos können sich freuen. Künftig gibt es einen Zuschuss bei Reparaturen der Stromer:

  • Da die Reparaturkosten für E-Autos im Schnitt um 30 bis 35 Prozent höher sind als bei Verbrennern, führt die Bundesregierung die "E-Wiederherstellungspauschale" ein. Diese kann beim Ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz beantragt werden, sie beträgt pauschal 19 Prozent der Kosten für die Reparatur. Diese muss in einer Vertragswerkstatt durchgeführt werden, Verschleißteile sind ausgeschlossen. Für Fahrzeuge von Tesla kann die Pauschale nicht beantragt werden.

Baden-Württemberg hat eine Insektenzählung ins Leben gerufen:

  • Die Bürger Baden-Württembergs sind aufgerufen, alles zu zählen, was krabbelt und fliegt. Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) will in einer Mitmach-Aktion Insekten zählen lassen. Der Fokus liegt auf der rot-schwarzen Feuerwanze. Zulässige Zählweisen sind die mit einer Lupe oder Fernglas.

Fehlt noch der Rausch am Steuer. Ungeachtet des Chaos rund um die Legalisierung von Cannabis und losgelöst von der Möglichkeit, dass eine neue Bundesregierung das Gesetz wieder kippt, wird nun eine Obergrenze im Straßenverkehr festgelegt:

  • Wer bekifft Auto fährt, darf die Grenze von 3,5 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) im Blutserum nicht überschreiten. Wer das dennoch tut, muss mit einem Bußgeld bis 3.000 Euro rechnen. Die Bundesregierung arbeitet an einem Gerät, das den THC-Wert messen kann, sodass jeder Autofahrer selbst regulieren kann, ob er den nächsten Joint noch raucht oder nicht.

Wenn die Leser dieses Textes sich am Raten beteiligen wollen, welche Neuerung wahr ist und welche nicht, wäre es schön, wenn sie auf die Hilfe durch Google verzichten würden. Sonst macht es ja keinen Spaß.

Tom J. Wellbrock ist Journalist, Sprecher, Podcaster, Moderator und Mitherausgeber des Blogs neulandrebellen.

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