BMEL-Forschungsvorhaben PMSG (Präparate aus Pferdeblut)
„Alternative Verfahren bezüglich der Anwendung von Pregnant Mare Serum Gonadotropin2 (PMSG) in der konventionellen Sauenhaltung"
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) beabsichtigt, ein Forschungsvorhaben zur Bereitstellung von wissenschaftlicher Entscheidungshilfe nach den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung im Wege einer Zuwendung auf Ausgabenbasis zu fördern.
Die Verwendung von PMSG-haltigen Tierarzneimitteln für zootechnische Maßnahmen in der Nutztierhaltung steht aufgrund der teilweise tierschutzwidrigen Gewinnung in anderen Ländern (vor allem Südamerikas und Island) in der Kritik.
Vor dem Hintergrund der bestehenden Tierschutzproblematiken bei der Gewinnung von PMSG und auf Basis der rechtlichen Grundlage fordert die Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V. (TVT) e.V. eine Aufhebung der geltenden Zulassungen sowie ein Verbot von Neuzulassungen PMSG-haltiger Tierarzneimittel. In Anbetracht der verfügbaren hormonellen Alternativen sowie hormonfreier Maßnahmen zur Zyklussynchronisierung ist eine Aufrechterhaltung bzw. Erteilung von Zulassungen bezüglich PMSG-haltiger Präparaten nicht tierschutzkonform und nicht rechtmäßig zulässig. Konkret ist die Praxis der Gewinnung von PMSG weder mit §3 Satz 1 Nr. 1 Tierschutzgesetz noch mit §1 Satz 2 Tierschutzgesetz vereinbar. Ein vernünftiger Grund für die Zufügung von Schmerzen, Leiden und Schäden, welche bei der Gewinnung von PMSG bei den Stuten auftreten, ist aufgrund der genannten Alternativen nicht gegeben.1
Die TVT e.V. spricht sich zudem dafür aus, eine Anwendung von Hormonen ohne therapeutische Indikation dringend zu hinterfragen und möglichst zu ersetzen. Tierärztinnen und Tierärzte sind gemäß §1 Bundes-Tierärzteordnung, den Berufsordnungen der Länder und nach ihrem Ethikkodex zur Prophylaxe und zur Heilung von Krankheiten bei Tieren berufen. Die Behandlung mit PMSG stellt keine Therapie im Sinne des Aufgabenfeldes und des Berufsethos der Tierärztinnen und Tierärzte dar.2
Siehe Artikel VFD fordert Verbot von PMSG-Präparaten aus Pferdeblut
Der Einsatz von PMSG erfolgt dabei nach derzeitigem Kenntnisstand vor allem in der konventionellen Sauenhaltung, aber nicht in allen sauenhaltenden Betrieben und innerhalb eines Betriebs auch nicht zwangsläufig routinemäßig bei allen Tieren. Zur Förderung der Fruchtbarkeitsleistungen von Sauen stehen eine Vielzahl von zootechnischen Maßnahmen (optimierte Umweltgestaltung, gezielter Einsatz von Umweltreizen et cetera) sowie andere alternative Tierarzneimittel (zum Beispiel synthetische Tierarzneimittel) zur Verfügung, die bereits von vielen Sauenhalterinnen und Sauenhaltern unter Verzicht auf PMSG angewendet werden. Der aktuelle Kenntnisstand lässt darauf schließen, dass die konventionelle Ferkelerzeugung grundsätzlich auch ohne den Einsatz von PMSG-haltigen Tierarzneimitteln auskommen kann. Siehe dazu PMSG in der Sauenhaltung - Interview mit Nadine Henke
In Schweizer Tierhaltungen darf das Hormon PMSG seit September 2022 nicht mehr eingesetzt werden. Dennoch importiert die Schweiz weiterhin Schweinefleisch aus Ländern, in der die Verwendung von PMSG immer noch auf der Tagesordnung steht. Allen voran: Deutschland. Fast 80 % der Schweinefleischimporte in die Schweiz stammten 2021 aus Deutschland.3
Die Bekanntmachung Nr. 15/24/32 über die Durchführung eines Forschungsvorhabens im Bereich Entscheidungshilfe zum Thema „Alternative Verfahren bezüglich der Anwendung von Pregnant Mare Serum Gonadotropin2 (PMSG) in der konventionellen Sauenhaltung“ wurde am 15. Juli 2024 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Das Einreichen von Projektskizzen ist bis Montag, den 02. September 2024, 12 Uhr möglich.
Antragsberechtigt sind deutsche staatliche und nichtstaatliche Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland.