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Zweierlei Maß: Polnische Kanutin kommt mit Doping-Erklärung durch

Preview Doppelte Standards bei Sportgerichtshof: Was man der Russin Kamila Walijewa nicht glaubte, glaubte man der polnischen Kanutin Dorota Borowska gern. Dank ihrer Erklärung, wie das Dopingmittel Clostebol in ihren Körper gelangen konnte, darf sie nun doch bei den Olympischen Spielen starten.

Die polnische Kanutin Dorota Borowska darf an den Olympischen Spielen in Paris teilnehmen, obwohl in ihrem Körper das Dopingmittel Clostebol nachgewiesen worden war. Sie wurde Mitte Juli vorübergehend suspendiert, kehrt aber nun in die polnische Olympiamannschaft zurück, nachdem sie dargelegt hatte, dass die verbotene Substanz über ihren Hund in ihren Körper gelangt ist. Das sei geschehen, als sie Verletzungen des Hundes behandelte, so die Erklärung der Sportlerin.

Borowska wurde daraufhin vom Vorwurf des Dopings freigesprochen. Das Urteil hat das Schiedsgericht für Sport in Lausanne Ende letzter Woche gefällt, polnische Zeitungen berichteten am Sonntag darüber. Rechtzeitig genug, damit die Kanutin bei den Olympischen Spielen in Paris starten kann.

In Russland fühlt man sich aktuell an die Affäre um die Eiskunstläuferin Kamila Walijewa erinnert. In ihrem Dopingtest der russisch-tatarischen Sportlerin, die mit ihren Auftritten bei der Winterolympiade die Zuschauer begeisterte, waren im Dezember 2021 Spuren des verbotenen Stoffes Trimetazidin gefunden worden, das unter anderem in Arzneimitteln zur Behandlung der Angina Pectoris verwendet wird.

Obwohl in Walijewas Körper die Substanz nur in einer geringen Konzentration nachgewiesen wurde, was laut im Verfahren beteiligter Experten auf lediglich vereinzelten Konsum der Substanz schließen lässt, griffen die Richter in Lausanne mit aller Härte durch: Am 29. Januar 2024 gab der Internationale Sportgerichtshof (CAS) bekannt, die Eiskunstläuferin auf Antrag der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) rückwirkend ab dem 25. Dezember 2021 für vier Jahre zu sperren und alle Ergebnisse nach diesem Datum zu löschen. 

Walijewas Erklärung, sie habe versehentlich aus demselben Glas getrunken wie ihr Großvater, der ein trimetazidinhaltiges Medikament eingenommen hatte, ließ das CAS nicht gelten. Ob die doppelten Standards nun darin bestehen, Opas gegenüber Hunden oder Russinnen gegenüber Polinnen zu diskriminieren, ist nicht bekannt. Doppelte Standards sind es allemal. 

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