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Apotheken müssen Impressum prüfen (Apotheke-Adhoc)

Viele Vor-Ort-Apotheken sind auch digital präsent. Mit dem Inkrafttreten des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) muss die Webseite unter Umständen angepasst werden. Es geht um das Impressum. Bislang waren die Pflichtangaben zum Impressum in § 5

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