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Wettbewerbszentrale vs. AEP : „Eindeutige Umgehung des Skontoverbots“ (Deutsche Apotheker Zeitung)

AEP darf Apotheken ab September nicht mehr dafür vergüten, dass sie per Lastschrifteinzug zahlen – anderenfalls droht dem Pharmagroßhändler ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. Das Landgericht Aschaffenburg kommt in seinem Urteil zu dem

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