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Soll ein Mord nicht mehr verjähren? Nein, finden die Kantone und zerpflücken die Idee des Parlaments (Aargauer Zeitung)

Mord verjährt in der Schweiz nach dreissig Jahren. Danach kann ein Täter nicht mehr belangt werden. Das Parlament möchte das ändern. Doch der Weg dahin ist steinig und die Sache wohl aussichtslos. Exklusiv für Abonnenten Nur wenige Verbrechen gelten

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