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Thüringen: Kinderpornografie-Verdacht bei Landtagsabgeordnetem der Linken

Preview Polizei und Staatsanwaltschaft haben am Dienstag im Thüringer Landtag das Büro eines Linken-Abgeordneten durchsucht. Gegen den Politiker wird laut Medienberichten wegen des Verdachts auf Besitz von Kinderpornografie ermittelt. Nun äußerte sich die Staatsanwaltschaft.

Gegen einen Thüringer Landtagsabgeordneten der Linken laufen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf Beschaffung und Besitz von Kinderpornografie. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Erfurt durchsuchte die Polizei am Dienstag zwei Räume im Landtag, die Wohnung sowie zwei Wahlkreisbüros des Abgeordneten und stellte Computer und andere Datenträger sicher. Diese würden nun ausgewertet.

Die Parteispitze der Linken, darunter der Fraktionsvorsitzende Steffen Dittes und andere Vertreter der Partei, hatten sich bestürzt über die Vorwürfe gezeigt und den Ermittlern volle Unterstützung zugesichert. Die Ermittlungen kommen für die Linke nun zur Unzeit, denn der betroffene Politiker ist Direktkandidat zur Landtagswahl, die in drei Wochen in Thüringen stattfinden wird.

Mittlerweile hat sich auch die Staatsanwaltschaft zu den Durchsuchungen bei einem Linken-Abgeordneten in Thüringen geäußert. Demnach haben die Erfurter Ermittler das Verfahren von einer anderen Staatsanwaltschaft übernommen.

Den Ermittlern sei der Name des verdächtigen Politikers der Linkspartei erst spät bekannt geworden. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Erfurt, Hannes Grüneisen, sagte der dpa:

"Da es sich um einen Abgeordneten handelt, mussten sämtliche Ermittlungsmaßnahmen beendet werden."

Erst nachdem der Landtag dessen Immunität aufgehoben hätte, seien die Durchsuchungen, die unter anderem im Landtagsbüro des Abgeordneten stattfanden, möglich gewesen. Den Namen hätten die Ermittler erst Ende Juli erfahren. Nach Angaben des Sprechers wurde das Verfahren im April 2024 von einer anderen Staatsanwaltschaft an diese Behörde abgegeben. Zu diesem Zeitpunkt wurden die Ermittlungen noch gegen "Unbekannt" geführt. Als der Verdächtige identifiziert wurde, sei ein Antrag auf Aufhebung der Immunität des Abgeordneten gestellt worden. Wie der Sprecher sagte, gebe es "keinen zeitlichen oder sonstigen Zusammenhang" zur bald stattfindenden Landtagswahl in Thüringen.

Bei der Parteispitze der Linken zeigte man sich unterdessen entsetzt. "Wir sind tief erschüttert über die schweren Vorwürfe zum Privatleben eines Landtagsabgeordneten", erklärten die beiden Landesvorsitzenden der Thüringer Linken, Ulrike Grosse-Röthig und Christian Schaft, am Dienstagabend in Erfurt. Der Sachverhalt müsse lückenlos und konsequent aufgeklärt werden, teilten Grosse-Röthig und Schaft weiter mit.

"Sollten die schweren Vorwürfe zutreffen, erwarten wir ganz klar und deutlich harte Konsequenzen."

Auch der Fraktionsvorsitzende der Linken, Steffen Dittes, sowie Spitzenkandidat Bodo Ramelow zeigten sich bestürzt und forderten Konsequenzen. Laut MDR teilte der betroffene Linke-Politiker in einer schriftlichen Mitteilung an die Partei am Mittwoch mit, alle Ämter in der Partei und Wahlkampfaktivitäten ruhen zu lassen.

Für die Linke könnten die Ermittlungen kurz vor der Landtagswahl vollends zum Fiasko werden. Wie Parteisprecher Paul Wellsow erklärte, habe man keine Möglichkeit, das bestehende Landtagsmandat des Politikers zurückzuziehen. Auch in Bezug auf die bevorstehende Wahl könne man nicht tätig werden: Die Wahlzettel seien bereits gedruckt, die Unterlagen verschickt. Für den Fall, dass der Linke-Politiker wiedergewählt werden sollte, könne er aber auf sein Mandat verzichten, so Wellsow.

Zu dem Namen des Abgeordneten äußerten sich Staatsanwaltschaft und Partei im Übrigen nicht, auch in den Medien herrscht diesbezüglich mit Verweis auf die derzeitige "Abwägung der Sachlage" Schweigen. Beim MDR heißt es diesbezüglich:

Dem öffentlichen Interesse an einer Namensnennung des Abgeordneten steht der Persönlichkeitsschutz des Verdächtigen und seiner Familie entgegen, insbesondere mit Blick auf die Schwere der Vorwürfe und die weiterhin geltende Unschuldsvermutung. Zudem sind bisher nur wenige Ermittlungsergebnisse bekannt geworden, um eine abschließende Abwägung der Rechtsgüter zugunsten einer Namensnennung zu treffen.

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