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Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG): Was ist das? | Überblick

Durch das Plattformen-Steuertransparenzgesetz werden private Verkäufe nun auch an das Finanzamt übermittelt. Wir erklären, was es damit auf sich hat. Gelten private Verkäufe als einkommensteuerpflichtig? Diese Sorge treibt viele Menschen um. Wir klären auf, was Sie unbedingt wissen und beachten müssen, um ein Steuerproblem zu vermeiden. Wen betrifft das Steuertransparenzgesetz? Viele Menschen verkaufen regelmäßig gebrauchte oder selbst gefertigte Artikel auf Online-Marktplätzen wie eBay , Vinted, Kleinanzeigen, Momox oder Etsy. Gerade sie sind vom Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) betroffen, das die DAC 7 Richtlinie der Europäischen Union in deutsches Recht umsetzt. Denn die Plattform-Betreiber sind verpflichtet, Informationen über Anbieter und ihre Umsätze zu erfassen. Bei Erreichen bestimmter Schwellenwerte müssen diese Daten dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermittelt werden. Wann und welche Daten übermittelt werden Das PStTG bezieht sich auf sogenannte Anbieter. Das betrifft sowohl gewerbliche als auch private Verkäufer. Wenn Sie sich beispielsweise im Jahr 2023 bei eBay neu registriert haben, mussten Ihre Verkaufsdaten aus dem Jahr 2023 nach Überschreitung der Schwellenwerte bis spätestens 1. April 2024 an das BZSt übermittelt werden. Haben Sie bereits vor 2023 ein Konto eröffnet, werden Verkäufe aus dem Jahr 2023 nicht gemeldet. Erst wenn Sie 2024 die Meldegrenze überschreiten, werden Ihre Verkaufsdaten aus diesem Jahr im Januar 2025 übermittelt. Im darauffolgenden Jahr erfolgt die Meldung dann für alle Anbieter im Januar. Die Übermittlung an das Bundeszentralamt für Steuern ist an bestimmte Grenzen geknüpft und erfolgt erst, sobald Sie auf derselben Plattform eine der beiden folgenden Grenzen überschreiten: 30 oder mehr Verkäufe (Anzahl der Rechtsgeschäftsabschlüsse ist maßgeblich) Gesamtumsatz von 2.000 Euro oder mehr (nach Abzug der Gebühren) Um die Meldung zu vermeiden und als "freigestellter Anbieter" zu gelten, müssen Sie beide Grenzen unterschreiten. Werden Sie gemeldet, umfassen die Informationen Ihren Namen, Geburtsdatum, Anschrift, Steuer-Identifikationsnummer , Transaktionen und Verkaufserlöse sowie die angefallenen Gebühren auf der Plattform. Falls vorhanden, wird auch die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer abgefragt. Kann ich mich darauf verlassen, dass korrekt gemeldet wird? Nein. Kleinanzeigen beispielsweise, das größte deutsche Portal für private Verkäufe, folgt dem Grundsatz: keine Informationen, also auch keine Meldung. Die Übermittlung von Verkaufsdaten erfolgt ausschließlich für Transaktionen, die über den integrierten Zahlungsdienstleister Online Payment Platform (OPP) abgewickelt wurden. Die Plattform kann den Verkauf bei Abholung und Barzahlung oder durch alternative Zahlungsdienstleister wie PayPal nicht zweifelsfrei als Rechtsgeschäftsabschluss verifizieren. Als Konsequenz werden die Verkäufe, die den wesentlichen Anteil auf Kleinanzeigen ausmachen, daher nicht in der Meldung erfasst. Derzeit ist keine Integration weiterer Bezahldienste, wie PayPal oder eine Softwareerweiterung auf den lokalen Handel geplant. Ich wurde gemeldet – muss ich jetzt Steuern zahlen? Die Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern bedeutet nicht automatisch, dass Sie auch Steuern entrichten müssen. Denn zunächst wird entschieden, wer als gewerblicher Händler eingestuft wird und welche Fälle nicht weiter verfolgt werden. Auf Kleinanzeigen-Portalen ist es zudem häufig so, dass der Verkaufspreis niedriger liegt als der ursprüngliche Einkaufspreis. Bei der Besteuerung wird ausschließlich der erzielte Gewinn berücksichtigt. Selbst wenn Sie im Jahr 2023 eine Playstation 5 für 499 Euro erworben und diese anschließend für 800 Euro auf einem Kleinanzeigen-Portal verkauft haben, sodass der Verkaufspreis den ursprünglichen Einkaufspreis übersteigt, gibt es Freigrenzen für steuerfreie Gewinne zu beachten. Im Jahr 2023 lag die Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte bei 600 Euro pro Jahr. Für 2024 wurde diese auf 1.000 Euro erhöht. Sobald der Freibetrag überschritten ist, muss der gesamte erzielte Gewinn versteuert werden. Das Scheinprivat-Problem Wer auf Kleinanzeigen-Portalen stöbert, erkennt oft Verkäufer, die regelmäßig Artikel aus der gleichen Kategorie verkaufen. Der Verdacht liegt dort nahe, dass der Verkäufer gewerblich handelt. Er möchte Gewinn erwirtschaften, aber lieber als Privatperson verkaufen. Das liegt an verschiedenen rechtlichen Vorteilen. Privatpersonen, die gewerblich auftreten, enthalten den Käufern Rechte vor, die ihnen zustehen und verschaffen sich gegenüber gewerbetreibenden Verkäufern einen Wettbewerbsvorteil. Doch nicht nur Käufer und Wettbewerber sind infolgedessen geschädigt, sondern auch dem Staat entgehen Steuereinnahmen.

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