Faschistische Verbrechen: Schreibkraft mitschuldig
Der Bundesgerichtshof bestätigt das Urteil gegen eine Frau, die als Sekretärin im Konzentrationslager Stutthof der Nazis tätig war. Die 99jährige ist damit der Beihilfe zum Mord in 10.505 Fällen schuldig gesprochen.