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Freiwillige Steuererklärung: Lohnt sie sich für Arbeitnehmer?

Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute: Sollte ich eine Steuererklärung machen? Unterlagen durchforsten, Belege sortieren, Formulare ausfüllen – den meisten macht die Einkommensteuererklärung wenig Freude, aber viel Mühe. Wer nicht zur Abgabe verpflichtet ist, mag sich daher fragen, ob sich der Aufwand überhaupt lohnt. In der Regel lautet die Antwort darauf: Ja. So gaben laut dem Statistischen Bundesamt zuletzt 14,9 Millionen Arbeitnehmer freiwillig eine Steuererklärung ab und 12,6 Millionen von ihnen erhielten eine Steuererstattung – im Schnitt 1.063 Euro. Nur bei knapp jedem Zehnten gab es weniger als 100 Euro zurück. In diesen Fällen ist die Abgabe sinnvoll Grundsätzlich lohnt sich eine freiwillige Steuererklärung meist, wenn Sie viele Ausgaben absetzen können. Dazu zählen zum Beispiel: Werbungskosten oberhalb des Arbeitnehmerpauschbetrags von derzeit 1.230 Euro im Jahr ( lesen Sie hier, was alles dazu gehört ), Sonderausgaben wie Spenden, Kirchensteuer oder Kinderbetreuungskosten ( mehr dazu hier ), außergewöhnliche Belastungen wie selbst getragene Krankheitskosten ( mehr dazu hier ), Ausgaben für Handwerker ( mehr dazu hier ), Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen wie eine Reinigungskraft oder einen Gärtner ( mehr dazu hier ). Das sind die gängigsten Fälle, in denen Sie mit einer Erstattung vom Finanzamt rechnen können. Es gibt aber noch weitere Umstände, unter denen sich die Mühe lohnt: beim Berufseinstieg, wenn Sie nicht das komplette Jahr beschäftigt waren, wenn Sie Eltern sind und der Kinderfreibetrag günstiger ist als das ausgezahlte Kindergeld ( je höher das Einkommen, desto eher lohnt der Freibetrag ), wenn Sie verheiratet sind, beide eigenes Einkommen beziehen und die Steuerklasse 4 haben ( mehr dazu hier ), wenn Sie die Arbeitnehmersparzulage beantragen wollen ( seit 2024 gilt dafür eine höhere Einkommensgrenze ), wenn Sie mehr als 20 Kilometer zur Arbeit pendeln, aber mit Ihrem zu versteuerndem Einkommen unter dem Grundfreibetrag bleiben und deshalb nicht von der Pendlerpauschale profitieren – stattdessen können Sie die Mobilitätsprämie beantragen, wenn Sie Besserverdiener sind, einen Riestervertrag besitzen und vom Sonderausgabenabzug profitieren wollen ( mehr dazu hier ), wenn Sie im vergangenen Jahr geheiratet haben und die Steuervorteile des Ehegattensplittings nutzen können ( mehr dazu hier ), wenn Sie einen Verlust geltend machen wollen, etwa weil Sie als Vermieter Leerstand hatten, wenn Sie Kapitalerträge wie Zinsen hatten und vergessen haben, bei Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag einzurichten ( mehr dazu hier ), wenn Sie zwar einen Freistellungsauftrag gestellt haben, Ihre Kapitalerträge diesen aber überstiegen haben und Ihr Grenzsteuersatz unter 25 Prozent liegt. Das betrifft vor allem Menschen mit niedrigem Einkommen, Studierende und Rentner. Lange Fristen für freiwillige Steuererklärung Für die freiwillige Steuererklärung können Sie sich übrigens deutlich mehr Zeit lassen als für die verpflichtende. Die Frist endet erst vier Jahre nach Ablauf des Steuerjahres. Sie könnten also bis Silvester 2024 sogar noch die Steuererklärung für das Jahr 2020 nachholen. Für die Steuererklärung 2023 haben Sie Zeit bis zum 31. Dezember 2027 ( mehr dazu hier ). Ebenfalls gut zu wissen: Mit einer Steuersoftware oder Steuer-App können Sie kostenlos prüfen, ob Sie mit einer Steuererstattung rechnen können. Bei den Apps Taxfix, Steuerbot und Wiso Steuer zahlen Sie erst, wenn Sie die Erklärung ans Finanzamt schicken. Bei einer Software können Sie eine kostenlose Testversion nutzen. Kostenpflichtige Steuersoftware können Sie wiederum von der Steuer absetzen .

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