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Gütergemeinschaft: Das wird beim Erben und der Steuer wichtig

Den Unterschied zwischen Zugewinn- und Gütergemeinschaft kennen wenige Paare. Dabei wird das beim Erben wichtig. Die Gütergemeinschaft im Überblick. Wer heiratet, denkt selten bereits an eine Trennung. Dabei raten Experten immer wieder dazu, sich auch mit dieser Situation zu beschäftigen. Neben einer Scheidung kann auch der Tod eine Ehe beenden. Dann ist es wichtig, den Unterschied zwischen der Zugewinn- und Gütergemeinschaft zu kennen. Auch im Steuerrecht haben beide Begriffe Bedeutung. Zugewinn- vs. Gütergemeinschaft "Vermögen gehört uns gemeinsam" – als Ehepartner gehen Sie vielleicht davon aus. Der Begriff Zugewinngemeinschaft bedeutet aber, dass getrenntes Vermögen vor der Ehe auch nach dem Ja-Wort nicht zusammenfließt. Beim Ende der Ehe werden die Vermögenswerte betrachtet. Ehepartner mit dem geringeren Zugewinn während der Ehe können dafür – und nur dafür – einen Ausgleich verlangen ( mehr dazu hier ). Die Gütergemeinschaft zielt hingegen darauf ab, das eingebrachte Vermögen und das in der Ehe erwirtschaftete Vermögen miteinander zu teilen. Es entsteht ein gemeinschaftliches Vermögen. Für die Trennung oder das Erbrecht entstehen damit besondere Konstellationen. Die Gütergemeinschaft im Steuerrecht Um die Gütergemeinschaft für Ihre Ehe zu nutzen, legen Sie sich notariell darauf fest. Andernfalls leben Sie in der Zugewinngemeinschaft. Sie ist sozusagen die Default-Einstellung für Ehen. Für die Steuererklärung ergeben sich aus der Gütergemeinschaft Konsequenzen, weil gemeinsames Vermögen, Arbeitseinkommen und Sondergüter zu betrachten sind. Bei gemeinschaftlich erzielten Einkünften werden diese hälftig aufgeteilt. Arbeitseinkommen werden normalerweise getrennt berücksichtigt. Für Immobilien ist entscheidend, ob diese den individuellen Sondergütern für Sie und Ihren Partner zufallen oder nicht. Gleiches gilt für Einkünfte aus Gewerbebetrieben. Achtung: In Ihrer Steuererklärung dürfen Sie die Gütergemeinschaft nur auswählen, wenn diese auch so festgelegt und von einem Notar beglaubigt ist. In der Zugewinngemeinschaft setzen Sie das Häkchen in der entsprechenden Zeile des Elster-Formulars nicht. Was passiert beim Tod eines Ehepartners mit der Gütergemeinschaft? Solange es kein Testament für das Vermögen gibt, greifen die gesetzlichen Regelungen. Diese sehen unterschiedliche Pflichterbteile vor. In der Zugewinngemeinschaft fällt dem Ehepartner die Hälfte zu und verringert sich – anders als bei einer Gütertrennung – auch durch die Anzahl der Kinder. In der Gütergemeinschaft bleibt der Pflichtteil immer bei einem Viertel. Aus dem Rest werden die Pflichtteile der Kinder bedient.

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