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Antibiotikasäfte bleiben Mangelware (Apotheke-Adhoc)

Im Juni tagte der Beirat nach § 52b Absatz 3b Arzneimittelgesetz (AMG) zu Liefer- und Versorgungsengpässen. Thema war auch die angespannte Liefersituation bei Antibiotikasäften. Der Winter 2022/23 war von Lieferengpässen bei Kinderantibiotika

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