Urteil zu Meldepflicht: Verwaltungsgericht gibt Klimaschützern der "Letzten Generation" Recht
Zwei Klimakativisten der Gruppe "Letzte Generation" müssen sich vorläufig nicht täglich bei der Polizei melden. Das Verwaltungsgericht Leipzig sah eine angeordnete Meldepflicht als unverhältnismäßg an.