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Mieterhöhung über Mietspiegel hinaus in der Regel unzulässig

Mdr.de 
Eine Mieterhöhung, die über die ortsübliche Vergleichsmiete des letzten Mietspiegels hinausgeht, ist unzulässig. Das hat das Landgericht München in einem Gerichtsurteil entschieden.

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