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Arzneimittel-Abgabe: Gewissenskonflikte sind irrelevant (Pharmazeutische Zeitung)

Wer den Apothekerberuf ausübt, unterliegt einem umfassenden staatlichen Versorgungsauftrag – auch bei OTC-Produkten. Nichtabgabe aus Gewissengründen ist verboten. Das hat das Berufsobergericht für Heilberufe beim Oberverwaltungsgericht

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