Ehemaliger Präsident des Bundessozialgerichts plädiert für Klagerecht der Kassen bei GKV-Finanzen (aerzteblatt.de)
Berlin – Die Krankenkassen müssen die Befugnis erhalten, vor dem Bundesverfassungsgericht ( BVerfG ) die Verfassungsmäßigkeit gesetzgeberischer Maßnahmen prüfen zu lassen, wenn die Möglichkeit einer Zweckentfremdung von Beitragsmitteln im Raum