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EuGH: Anspruch auf Überstundenzuschläge bei Teilzeitbeschäftigten (aerzteblatt.de)

Berlin – Teilzeitbeschäftigte dürfen nicht schlechter behandelt werden, wenn es darum geht, eine erhöhte Vergütung wegen Überschreitung einer bestimmten Zahl an Arbeitsstunden zu erhalten. Dies hat der Europäische Gerichtshof ( EuGH ) mit Urteil vom

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