EuGH: Anspruch auf Überstundenzuschläge bei Teilzeitbeschäftigten (aerzteblatt.de)
Berlin – Teilzeitbeschäftigte dürfen nicht schlechter behandelt werden, wenn es darum geht, eine erhöhte Vergütung wegen Überschreitung einer bestimmten Zahl an Arbeitsstunden zu erhalten. Dies hat der Europäische Gerichtshof ( EuGH ) mit Urteil vom