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Empfehlung der BVG-Kommission: Vorsorge-Mindestzinssatz soll bei 1,25 Prozent bleiben (Basler Zeitung)

Vorsorgeguthaben der beruflichen Vorsorge sollen weiterhin zu mindestens 1,25 Prozent verzinst werden. Das empfiehlt die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge (BVG-Kommission) dem Bundesrat. Über die Festsetzung des Mindestzinssatzes

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