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Frist zur Verlängerung von N-Lizenzen verschoben.

Nach einer ausführlichen Analyse und einigen Anfragen der Vereine hat die RSK Floorball Deutschland beschlossen, allen potentiellen N-Anwärter*innen auf Antrag eine Lizenzverlängerung zu gewähren.

Interessierten Schiedsrichter*innen wird die Möglichkeit gegeben, die für die N-Lizenz benötigten Spiele bis zum 31.10.24 nachträglich sammeln und nachweisen zu können.

Alle weiteren Bedingungen zum Erwerb einer N-Lizenz bleiben gleich.

Die RSK wird im September und/oder Oktober je nach Verfügbarkeit weitere N-Anfänger- und N-Fortgeschrittenenkurse anbieten, damit weitere N-Schiedsrichter*innen ausgebildet werden können. Spiele, die zur Verlängerung der N-Lizenz in diesem Jahr zählen, werden nicht in die Lizenzverlängerung der nächsten Saison übernommen.

Außerdem hat die RSK beschlossen, die Frist zur Kontingentmeldung um jeweils einen Monat zu verlängern.

Die erste Frist zur endgültigen Meldung der Schiedsrichterkontingente endet nun am 30.09.24. Die Frist zur Nachmeldung mit Verspätung zum 31.10.24.

“Wir wollen hiermit den Vereinen die Möglichkeit geben, ihre Kontingente in dieser Saison auffüllen zu können”, so Kommissionsleiter Dean Schrammar.

Der Antrag zur temporären Verlängerung der Lizenzverlängerungsfrist sowie der N-Lizenz muss bis zum 15.09.24 per Mail an rsk@floorball.de eingegangen sein.

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