Kirgisistan führt ab 5. September neue Aufenthaltsverordnung für Ausländer ein, darunter auch für Belarussen
Am 5. September tritt die Verordnung des Ministerkabinetts Kirgisistans Nr. 437 vom 31. Juli 2024 „Über Fragen des Aufenthalts von ausländischen Staatsbürgern und Staatenlosen auf dem Territorium der Kirgisischen Republik“ in Kraft.