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GASTKOMMENTAR - Umgang mit Schwerstverbrechern – forensische Prognosen und der Nullrisiko-Mythos

Die gesetzlichen Grundlagen sind heute ausreichend, um das Risiko schwerer Rückfallstraftaten von Gewalt- und Sexualstraftätern zu minimieren. Allerdings sollte im Zweifelsfall nicht eine therapeutische Massnahme, sondern eine Verwahrung angeordnet werden.

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