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Gerichtsurteil zu Firmenauto: Fahrtenbuch: Verantwortung bleibt beim Chef

Fahrtenbuch zu führen, ist lästig. Doch Behörden können das verlangen, wenn etwa nach einem Tempoverstoß der Fahrer nicht ermittelt werden konnte. In Firmen fällt das im Zweifel auf den Vorgesetzten zurück.

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