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Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin: Wespenstich mit tödlichen Folgen kann als Arbeitsunfall gelten

Ein Lehrer und Wespen-Allergiker wird bei einem Treffen in einem Ruder-Club gestochen und stirbt. Ist das ein Arbeitsunfall? Der Senat sagt: nein. Das Verwaltungsgericht sieht das anders.

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