Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin: Wespenstich mit tödlichen Folgen kann als Arbeitsunfall gelten
Ein Lehrer und Wespen-Allergiker wird bei einem Treffen in einem Ruder-Club gestochen und stirbt. Ist das ein Arbeitsunfall? Der Senat sagt: nein. Das Verwaltungsgericht sieht das anders.